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Familienversicherung

Erstellt am 9. September 2003, zuletzt geändert am 7. April 2010

Bundesministerium für Gesundheit

Die gesetzliche Krankenversicherung umfasst auch eine beitragsfreie Familienversicherung. Danach sind Ehe- und eingetragene Lebenspartner und Kinder (bis zu bestimmten Altersgrenzen) mitversichert. Voraussetzung ist u. a., dass das Einkommen der Ehe- und Lebenspartner und Kinder 2006 höchstens 350 EUR monatlich beträgt und sie nicht selbst versichert sind. Für geringfügig Beschäftigte beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400 EUR.

Seit dem 1.1.2004 übernehmen die Krankenkassen die Aufwendungen für Krankenbehandlungen für Sozialhilfeempfänger, die nicht gesetzlich krankenversichert sind. Aufgrund dieser leistungsrechtlichen Gleichstellung mit gesetzlich Krankenversicherten finden die Regelungen zur Gewährleistung einer zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung künftig auch auf Sozialhilfeempfänger Anwendung. Die Aufwendungen der Krankenkassen werden von den Sozialhilfeträgern erstattet.

Für alle gesetzlich Krankenversicherten gilt, dass Änderungen in den wirtschaftlichen, finanziellen und familiären Lebensverhältnissen unverzüglich der Krankenkasse bzw. bei Beziehern von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II auch der örtlichen Agentur für Arbeit mitzuteilen sind, um einen unbemerkten Verlust des Versicherungsschutzes zu vermeiden.

Weitere Informationen

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
11055 Berlin

Tel.: 018/88441-0

Fax: 018/88441-2254

Email: info@bmg.bund.de

Website: http://www.bmg.bund.de